
Anpassungslehrgang für ausländische Pflegekräfte
Anerkennungsverfahren durch Anpassungsmaßnahme bei der Bildungsakademie Global — kostenfrei über Bildungsgutschein, mit Theorie und Praxis auf dem Weg zur Berufsurkunde.
Ihr Weg zur Anerkennung als Pflegefachkraft
Abhängig vom Bundesland müssen ausländische Pflegefachkräfte bestimmte Prüfungen absolvieren, um ihre Berufserlaubnis oder Zulassung für die Tätigkeit als Pflegefachkraft zu erhalten. Um diese Prüfungen bestehen zu können, ist eine sehr gute Vorbereitung erforderlich — sprachlich und fachlich.
Pflegekräfte mit ausländischen Abschlüssen — insbesondere aus Drittstaaten — stellen bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses, idealerweise bereits vor der Einreise nach Deutschland. In der Regel wird der Abschluss nicht unmittelbar einem deutschen Pflegeabschluss gleichgestellt: Die Antragstellenden erhalten einen sogenannten Defizit- bzw. Feststellungsbescheid und haben dann die Wahl zwischen zwei Wegen:
- Option 1: Teilnahme an der Kenntnisprüfung
- Option 2: Teilnahme an einer Anpassungsmaßnahme bei einem zugelassenen Träger — wie der Bildungsakademie Global
Rechtsgrundlage
Gemäß § 66a Absatz 1 des Gesetzes über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz — PflBG) vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2581) in der jeweils gültigen Fassung können Antragstellerinnen und Antragsteller, die ihre Pflegeausbildung außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes erworben haben, die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation beantragen.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens kann — auf Grundlage von § 6 Absatz 2 PflBG in Verbindung mit § 44 Absatz 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) — die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ erteilt werden.
Ziel der Anpassungsmaßnahme ist die Beseitigung sämtlicher im Feststellungsbescheid der zuständigen Landesbehörde festgestellten Unterschiede. Die Maßnahme umfasst einen theoretischen Teil in Form von Präsenzunterricht und einen praktischen Teil in einer medizinischen Einrichtung. Die Dauer wird von der jeweiligen Landesbehörde individuell festgelegt — in der Regel 4 Monate Theorie.
Unsere Vorgehensweise
So läuft die Anpassungsmaßnahme bei der Bildungsakademie Global ab.
Arbeitsvertrag & Beginn
Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterzeichnen bereits vor der Anreise einen Arbeitsvertrag für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Der Einstieg als „Pflegekraft in Anerkennung“ bzw. Hilfskraft erfolgt parallel zum Beginn der Maßnahme.
Kostenfreie Teilnahme
Die Maßnahme ist für Arbeitgeber und Teilnehmende kostenfrei — gefördert über einen Bildungsgutschein. Die Bildungsakademie Global ist AZAV-zertifiziert.
Abschlussgespräch & Berufsanerkennung
Die Maßnahme endet mit einem Abschlussgespräch. Erfolgreiche Teilnehmende erhalten die Information zur Ausstellung der Berufsurkunde. Bis zur Urkunde arbeiten sie als Hilfskraft weiter, danach als Pflegefachkraft.

Voraussetzungen für die Teilnahme
- Mindestens dreijährige examinierte Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege im Heimatland
- Vorliegen eines Defizitbescheids bzw. Feststellungsbescheids der zuständigen Landesbehörde
- Nachweis eines Sprachstandes von mindestens B1
- Aufenthaltsgenehmigung (Unterstützung bei der Beantragung möglich)
- Arbeitserlaubnis (Unterstützung bei der Beantragung möglich)
- Arbeits- oder Praktikumsvertrag mit einer Klinik oder Pflegeeinrichtung
Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang — was passt besser?
Die Entscheidung zwischen Kenntnisprüfung und Anpassungslehrgang hängt stark von den individuellen Voraussetzungen, den Sprachkenntnissen und den beruflichen Zielen ab. Beide Wege führen zur Berufsanerkennung — aber auf unterschiedliche Weise. Wir beraten Sie gerne, welcher Weg für Sie der richtige ist.